
Schallschutz
Wir planen den baulichen Schallschutz entsprechend der bauordnungsrechtlich und zivilrechtlich geltenden Anforderungen, um den Nutzer vor Schallemissionen aus fremden Wohn- und Arbeitsbereichen sowie vor Aussenlärm zu schützen.
Beratung zum baulichen Schallschutz unter Beachtung der baurechtlichen Anforderungen und der vorgesehenen individuellen Nutzung des Gebäudes
Schallschutznachweis nach DIN 4109, VDI 4100 und DIN EN 12354
Nachweis des Schallschutzes gegen Aussenlärm